0621 3250328

Steuern: Ermäßigung erst nach vollständiger Zahlung

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen wie den Einbau moderner Heizsysteme werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung wirksam. Diese Entscheidung betrifft Eigentümer, die ihre Heizanlagen modernisieren und steuerliche Vorteile erwarten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (IX R 31/23).

Im vorliegenden Fall hatten Kläger ihre Heizung durch einen neuen Gasbrennwertheizkessel im Wert von 8.000 ersetzt. Die Kosten dafür beglichen sie in monatlichen Raten von 200 Euro. Seit März 2021 hatte das Ehepaar 2.000 Euro bezahlt. Die Kosten für 2021 wollte mit der nächsten Einkommensteuererklärung nun steuerlich gelten machen. Die Steuerermäßigung wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Sie kann erst erfolgen, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Dies war beim Ehepaar erst 2024 der Fall.

Die Regelung unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Zahlung vor der Inanspruchnahme von Steuerermäßigung. Sie veranschaulicht auch, dass steuerliche Anreize zwar vorhanden sind, aber ihre Auswirkungen verzögert auftreten können, abhängig von der Zahlungsweise der Steuerpflichtigen. Eigentümer sollten dies bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen.

© immonewsfeed

Schnellsuche

Vermarktung

Wir sind nur einen Knopfdruck entfernt...
Welcher Verkaufspreis ist der Richtige?
Vertriebspartner gewünscht?

Mit uns planen und vermarkten Bauträger ihre Projekte erfolgreich und rentabel.

Termin gewünscht?
Wir freuen uns, bei allen Immobilienangelegenheiten für Sie da zu sein:
Tel.: 09131 9740740
Neugierig geworden?
Immobilienvermittlung auf hohem Niveau und mit Leidenschaft. Erfahren Sie mehr!
Immobilie gesucht?

Teilen Sie uns Ihre Ansprüche an eine Immobilie mit. Wir finden die passende!