Kein Verkauf oder Kauf ohne Energieausweis
Was Sie über dieses wichtige Dokument wissen sollten
Die EnEV 2014 schreibt Eigentümern und Vermietern von Bestandsimmobilien folgendes vor:
- Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden (§ 16 Abs. 2 der EnEV 2014).
- Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags muss der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis übergeben (§ 16 Abs. 2 Satz der EnEV 2014).
Bei Neubauten ist der Verkäufer nach Fertigstellung des Neubaus zur Übergabe des Energieausweises verpflichtet. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können in allen 3 vorgenannten Fällen jeweils mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft werden.
Machen Sie den Test!
- Besitzen Sie bereits einen Energieausweis und ist dessen 10-jährige Laufzeit noch nicht abgelaufen, dann können Sie diesen noch verwenden. Das gilt nur dann, wenn das Gebäude gegenüber dem Zustand bei Erteilung des Ausweises unverändert ist.
- Besitzen Sie noch keinen Energieausweis, dann sollten Sie ihn zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeitsstrafen schnellstens beschaffen, bevor die Vermarktung beginnt. Gehen Sie auf keinen Fall das Risiko ein, ohne einen gültigen Energieausweis mit dem Verkauf oder der Vermietung zu beginnen.
Wo bekomme ich einen Energieausweis her?
An das Recht Energieausweise ausstellen zu dürfen, sind Bedingungen geknüpft. Qualifizierte Aussteller müssen nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung die dafür notwendige Qualifikation besitzen. Berechtigt sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure der Fachrichtung Hochbau und Bauingenieurwesen, besonders qualifizierte Handwerker und Techniker. Als Qualifikationsmerkmale gelten eine baunahe Ausbildung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis. Lassen Sie sich dazu von einem qualifizierten Aussteller beraten. Die Ausstellung ist kostenpflichtig. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Ab Wirksamkeit der EnEV 2014 wird die Ausstellung behördlich registriert.
Wo kann ich mich über die EnEV 2014 ausführlich informieren?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Empfehlenswert sind die Internetseiten des zuständigen Bundesministeriums (www.bmvi.de) und der Deutsche Energie-Agentur (www.dena.de). Oder fragen Sie unseren Immobilien-Spezialisten.